
Der Schub ( aus meinem Werk: Gedanken lebensunwerten Lebens )
GEFÄHRLICHE, EWIG GESTRIGE LEUTE
Selbst wenn jemand schizophren wäre, man darf ja schizophren sein, solange man niemanden massiv gefährdet oder schädigt. Nur wegen einer Diagnose und dann auch noch einer längst überholten Diagnose darf man niemanden einsperren. Dies sei nur einmal theoretisch erwähnt, um die Rechtslage klarzustellen.
Weil immer wieder Phasen und Situationen kommen, in denen man mich zwangseinweisen lassen will und ich über die extreme Angst, die dieses böse Vorhaben mir macht, nur medikamentös Herr werde, kann ich die Medikamente nicht ganz absetzen.
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Hans-Erich Kirsch (Schriftsteller), bitte anklicken:
